Bundeswehreinsätzen zur inneren Sicherung
Persönliches Statement:
Ich sage nein zu Bundeswehreinsätzen zur inneren Sicherung.
Eine Diskussion die so überflüssig ist wie ein Kropf.
Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich bin natürlich dafür, dass Soldaten der Bundeswehr wie bisher auch bei Naturkatastrophen oder auch bei der Unterstützung zur Bewältigung der Flüchtlingskriese weiterhin innerhalb Deutschlands eingesetzt werden.
Für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist jedoch ausschließlich die Polizei zuständig, von den jeweiligen Landesparlamenten überwacht und von den Innenministern geführt.
Und das ist gut so!
Nach § 87a des Grundgesetztes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Die Bundeswehr hat demnach den Auftrag, die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten, die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten, zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern. Darüber hinaus erfüllt die Bundeswehr den Auftrag der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, Unterstützung von Bündnispartnern, Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger, Rettung und Evakuierung, Partnerschaft und Kooperation, grundsätzliche Hilfeleistungen sowie Amtshilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen.
Für die Soldaten der Bundeswehr ist es als Staatsbürger in Uniform seit der Aussetzung der Wehrpflicht ohnehin schwer genug, die Verbindung zur Bevölkerung und das Verständnis für ihren Auftrag aufrecht zu erhalten. Ein Einsatz im Inneren außerhalb ihres Auftrages kann diese Verbindung und das Vertrauen in die Streitkräfte nachhaltig schädigen.
Aufgaben der Polizei hingegen sind die Gefahrenabwehr, Unterbindung und Prävention, Hilfeleistung, Auskunftserteilung, Strafverfolgung unter Weisung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft, Verfolgung und z.T. auch Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Schutz privater Rechte, Verkehrsregelung, Amts- und Vollzugshilfe, Ermittlung von Tätern und Inobhutnahme etc.
Polizisten sind speziell für ihre Aufgaben ausgebildet und juristisch geschult. Sie beherrschen ihr Handwerk und nutzen alle verfügbaren Mittel zur Deeskalation.
Mit Ausnahme der Feldjäger sind Soldaten dafür nicht ausgebildet. Millionen von Überstunden der Landes- und Bundespolizei, die etwa durch die Bewachung von Spielen der Fußballbundesliga auflaufen, lassen sich so zwar einfach auf die Bundeswehr abwälzen und die Kosten dafür vom Land auf den Bund verlagern. Die Bundeswehr zum Spielball zwischen Innen- und Verteidigungsministerium zu machen ist sicher nicht zweckdienlich und der falsche Weg.
Würden einige dieser Aufgaben, wenn auch nur zum Teil an die Bundeswehr übertragen, würde damit die ohnehin dünne Personaldecke der Streitkräfte nicht nur überfordert, es würde die innen- und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen.
Wo Soldaten eingesetzt werden, haben politische Bemühungen versagt. Hier ist die Situation bereits eskaliert. Soldaten nutzen ihre Waffen nicht nur zur Machtdemonstration oder zur Selbstverteidigung. Im Konfliktfall dient der Waffeneinsatz primär um das eigene Überleben zu sichern, den Feind zu lähmen bzw. zu bekämpfen. Dies ist für mein Verständnis innerhalb Deutschlands nur zur Landesverteidigung denkbar. Soldaten schießen nicht um zu deeskalieren, Soldaten schießen im Zweifelsfall auch um zu Töten.
Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses ist die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Executive. Dieses bewährte Model unseres Staatsgefüges ist unstrittig, der Erfolg wird nicht in Zweifel gezogen. Die Zuständigkeiten von Staatsanwaltschaft, Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr, sind aus gutem Grund sehr strikt im Grundgesetz geregelt. Wie die Trennung von Kirche und Staat die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung sichert, so sichert auch die Trennung der Executive in Polizei für die innere Sicherheit und die Bundeswehr für die äußere Sicherheit Deutschlands diese. Die Erfahrungen des Dritten Reiches, in dem sowohl ein Militärputsch und die Machtergreifung durch Rückhalt des Militär möglich war, ist durch die parlamentarische Überwachung der Streitkräfte, Gott sei Dank, so heute nicht mehr möglich. Und auch das ist richtig so!
Wenn das Gedankenmodel die Bundeswehr zu inneren Sicherung einzusetzen einem Ziel dienen soll, dann jenem, Fehler der Vergangenheit wie die verfehlte Personalpolitik der Länder bei der Polizei, die des Bundes bei Bundespolizei und Bundeswehr und die Abschaffung der Wehrpflicht zu kaschieren.