Ehe für Alle – Homo-Ehe
Ich bin für die Ehe für Alle, die sogenannte Homo-Ehe.
Ich will nicht gleich machen was nicht gleich ist, aber mit Hilfe von Fakten möchte ich Verständnis auf- und Vorurteile abbauen. Ich bin für die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare. Ebenso bin ich ein Verfechter dafür, dass geschiedene Katholiken auch kirchlich wieder Heiraten dürfen. Und katholische Priestern sollte dies ebenfalls erlaubt sein.
Jeder Mensch ist nach der deutschen Verfassung vor dem Gesetz gleich, und im Geschlecht gleichberechtigt. Homosexualität keine Krankheit und auch nicht unnormal.
Die „Ehe für alle“, also das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche, bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die vollständige rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates. Die Diskriminierung homosexueller Menschen in Deutschland ist unanständig und unserer modernen und offenen Gesellschaft, gleich dem Rassismus unwürdig.
Im Jahr 2010 gab es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 63.000 gleichgeschlechtliche Paare was etwa 0,15 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Etwa 37000 dieser Paare lebten in eingetragener Lebenspartnerschaft, der Homo-Ehe. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare de facto eine Minderheit in der Bevölkerung und genießen als solche besonderen Schutz.
- Im aktuell gültigen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bleiben viele Details weiterhin ungeregelt, wie etwa die gegenseitigen Rentenansprüche. Im Mai 2011 hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil verkündet, dass gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rentenansprüche haben wie Mann und Frau in einer Ehe, doch das Gesetzt ist bis heute in Deutschland noch nicht umgesetzt.
- Es besteht weder ein gesetzlicher Anspruch auf die Wahl der Steuerklasse noch auf eine Besteuerung nach dem Ehegattensplitting. Dabei haben Homosexuelle in einer Partnerschaft die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Eheleute, etwa die gegenseitige Unterhaltspflicht.
- Lebenspartner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Lediglich die Adoption leiblicher Kinder eines Lebenspartners als Stiefkind ist in Deutschland erlaubt.
- Lesbische Paare können und dürfen ohne weiteres Kinder haben, natürlich empfangen aber auch künstlich befruchtet. Homosexuellen Männern ist es vom Gesetz her nicht ohne Weiteres möglich eigene Kinder zu haben. Leihmutterschaft ist nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten.
- Die Gesellschaft hat sich weiter entwickelt und Homosexualität gehört schon seit Jahrzehnten zum Leben und zum Alltag in Deutschland dazu. Prominente Homosexuelle wie Alfred Biolek, Anne Will, Dirk Bach, HaPe Kerkeling, Ivan Rebroff, Guido Westerwelle, Klaus Wowereit und Ole von Beust sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen.
Wer die gleichen Pflichten hat, der muss auch die gleichen Rechte haben. Eine Ungleichbehandlung darf es in unserem Rechtsstaat nicht geben. Deshalb bin ich für eine bedingungslose Gleichstellung der Homo-Ehe. Dieter Born 30.10.2011
NACHTRAG: Am 06.06.2013 hat das Bundesverfassungsgericht für die Gleichstellung homosexueller Paare die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, beim Ehegattensplitting entschieden und die Bundesregierung dazu aufgefordert, die entsprechende Gesetze anzupassen.
NACHTRAG: Am 01.10.2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, das auch homosexuellen Paaren in Deutschland die Eheschließung ermöglicht. Gleichgeschlechtliche Paare haben das Recht auf Eheschließung!
Ein großer Erfolg für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und eine überfällige Anpassung der Gesetzgebung an die gelebte Realität in der Gesellschaft.